konditionen

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Kennenlernen der therapeutischen Methode und Beantworten offener Fragen. Es wird entsprechend dem Honorar für Einzelsitzungen verrechnet. Die Dauer einer Therapiesitzung, die Sitzungsfrequenz und die Länge einer Therapie erfolgen in gegenseitiger Absprache.

 

Kostenträger*innen:

 

Selbstzahler*innen: Sind Sie Selbstzahler*in, verrechne ich für eine Psychotherapiesitzung CHF 170.-/50 Min. Bei knappen finanziellen Verhältnissen kann das Honorar angepasst werden.

Krankenkasse Zusatzversicherung: Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, die die Kostenerstattung für Psychotherapie beinhaltet, und Sie diese in Anspruch nehmen möchten, dann erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse nach den Vertragsbedingungen und der Höhe der Vergütung. In der Regel benötigen Sie eine Verordnung für Psychotherapie durch einen Arzt oder eine Ärztin.

Krankenkasse Grundversicherung: Bei der Verrechnung über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse gilt das sogenannte Anordnungsmodell (AOM), das seit 01.07.2022 in Kraft getreten ist. Es bedingt, dass Sie bereits vor dem Erstgespräch über eine Anordnung zur psychologischen Psychotherapie durch einen Arzt oder eine Ärztin verfügen. Ärzt*innen mit folgenden Fachrichtungen dürfen anordnen: Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, Fachärzt*innen für Allgemeine Innere Medizin FMH (zum Beispiel Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin) und Fachärzt*innen mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM). Bitte melden Sie sich telefonisch bei mir. Gerne erläutere ich Ihnen das Prozedere und schicke Ihnen ein vorbereitetes Anordnungsformular, welches Sie Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin vorlegen können. Bitte bringen Sie zudem Ihre Krankenkassen-Karte zur ersten Sitzung mit.